RUHE-EKG / BELASTUNGS-EKG (ERGOMETRIE)
Das Ruhe-EKG und das Belastungs-EKG sind wichtige Untersuchungen zur Beurteilung der Herzfunktion. Beim Ruhe-EKG wird die elektrische Aktivität des Herzens im entspannten Zustand aufgezeichnet. Das Belastungs-EKG ergänzt diese Untersuchung, indem es zeigt, wie das Herz auf körperliche Anstrengung reagiert. Die Ergometrie erfolgt auf einem Fahrradergometer unter gleichzeitiger Kontrolle von EKG und Blutdruck.
Wann ist ein Ruhe-EKG / Belastungs-EKG sinnvoll?
Diese Untersuchungen können in verschiedenen Bereichen der Herz-Kreislauf-Diagnostik eingesetzt werden, insbesondere zur:
- Beurteilung des Herzrhythmus und der Herzfrequenz
- Abklärung von Beschwerden wie Herzklopfen, Schwindel oder Brustschmerzen
- Erkennung bestimmter Herzrhythmusstörungen
- Abklärung möglicher Hinweise auf eine koronare Herzkrankheit (KHK)
- Beurteilung des Blutdruckverhaltens bei körperlicher Belastung
- Kontrolle einer bestehenden Bluthochdrucktherapie
- Einschätzung der körperlichen Belastbarkeit
Wie läuft die Untersuchung ab?
Beim Ruhe-EKG werden Elektroden am Brustkorb sowie an Armen und Beinen angebracht, um die elektrischen Herzsignale in Ruhe aufzuzeichnen. Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten.
Beim Belastungs-EKG werden dieselben Herzsignale während körperlicher Anstrengung gemessen. Dazu fahren Sie auf einem stationären Fahrradergometer, wobei die Belastung schrittweise gesteigert und individuell angepasst wird. Während der Untersuchung werden Ihre Herzaktivität und Ihr Blutdruck kontinuierlich überwacht. Auch die Erholungsphase nach der Belastung wird beurteilt.
Was ist vor der Untersuchung zu beachten?
Für das Ruhe-EKG ist normalerweise keine besondere Vorbereitung erforderlich. Für das Belastungs-EKG empfehlen wir bequeme Sportkleidung und geeignetes Schuhwerk. Bitte besprechen Sie vorab mit uns, ob Ihre Medikamente wie gewohnt eingenommen werden sollen.
Abrechnung
Die Ruhe-EKG und Ergometrie wird in unserer Praxis von entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt. Die Verrechnung mit der Krankenkasse ist im Rahmen der geltenden Voraussetzungen möglich.